Ihr Sachverständiger für Abwasserbehandlungsanlagen DIN 1999/100 & 4040/100

Leichtflüssigkeitsabscheider


Hintergrund:

Abwasser, das Leichtflüssigkeiten wie Benzin oder Mineralöl enthält, muss vor dem Einleiten in den Schmutzwasserkanal in einer Abscheideranlage gereinigt werden.

 

Anforderungen an Einbau, Wartung und Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern finden sich in der DIN 1999-Teil 100. Werden Abscheideranlagen außerdem als Rückhalteeinrichtungen für im Schadensfall unkontrolliert austretende Leichtflüssigkeiten (z.B. an Abfüllplätzen von Tankstellen) genutzt, so unterliegen sie zusätzlich den Bestimmungender VAwS DIN 1999-Teil 100.

 

Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Abscheideranlagen sicherzustellen, wurde in der DIN 1999-Teil 100 u. a. ein Überwachungssystem mit folgenden Eckpunkten festgeschrieben:

 

  • Monatliche Eigenkontrolle
  • halbjährliche Wartung durch eine sachkundige Person
  • Mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion (Funktions- und Dichtheitsprüfung) durch eine fachkundige Person.
  • Zusätzlich muss der Betreiber ein Betriebstagebuch führen. Hier sind die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen, Wartungen und Prüfungen, die Entsorgung sowie Mängelbeseitigungen zu dokumentieren.

 

Das Betriebstagebuch und die Prüfberichte sind vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

 

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Inh. Thomas Zeuch

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Leichtflüssigkeitsabscheidr für

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