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Zum Schutz unerser Umwelt …

 

…Abwasserleitungen müssen dicht sein!

 

-           Undichte Abwasserleitungen verschmutzen das Erdreich und unser Grundwasser

-           Eindringendes sauberes Grundwasser verursacht beim Befördern und Reinigen des Abwassers zusätzliche Kosten

-           Im § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes wird geregelt, dass Abwasseranlangen nach den allgemeinen Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen. Dies wird unter anderem unter den Regelwerken DIN 1986- Teil 30 und DIN 1610 geregelt.

-           Immer mehr Beachtung zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie findet auch die Beurteilung des Entwässerungssystems.

 

…Was muss geprüft werden

-           Die Schmutzwasserleitungen unter der Sohlplatte und außerhalb der Gebäude, einschließlich Kontrollschächte und Revisionsöffnungen bis zur Grundstücksgrenze oder bis hin zum Übergabeschacht (je nach Abwassersatzung).  Es werden Abwasserleitungen in folgende Systeme unterteilt: Schmutzwasser, Regenwasser und Mischwasserkanal

 

…Wann muss geprüft werden

 

    Erstprüfung

 

    Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser

 

-           Grundstücksentwässerungen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II, III und IIIa) oder Anlagen die gewerbliches Abwasser ableiten, sind unverzüglich, jedoch bis spätestens zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen.

               

    Anlagen mit häuslichem Abwasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten)

 

-           Diese Grundstücksentwässerungsanlagen sind bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen, sofern die Sanierung der öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Gemeinde.

 

    Wiederholungsprüfung

 

    Anlagen in Wasserschutzgebieten

 

-           Eine Wiederholungsprüfung hat zu erfolgen in

Schutzzone II nach 5 Jahren

In Schutzzone III und IIIa nach 15 Jahren.

 

Anlagen mit häuslichem Abwasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten)

 

-           Diese Entwässerungsanlagen sind erneut zu überprüfen nach 30 Jahren. Bei Durchführung der Erstprüfung bis zum 31.12.2025 ist die Wiederholungsprüfung bis zum 31.12.2055 durchzuführen.

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Inh. Thomas Zeuch

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